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Sobald Beschäftigte mehrerer  Arbeitsgeber zur Ausführung eines Vorhabens auf der Baustelle tätig werden, verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) den Bauherren einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu stellen.

 

Seine Tätigkeit soll das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage jederzeit sicher und unfallfrei gestalten. Dazu erstellt er einen SiGe-Plan, der die Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen  für besonders gefährliche Arbeiten auf der Baustelle enthält und unterweist die beschäftigten Arbeitskräfte und Projektbeteiligte.

 

 

Kompetenzbereiche:

 

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, Technischen und Arbeitsmedizinischen Regeln)

  •  Risikobewertung und -management

  •  Kommunikation

  •  Inspektion und Überwachung

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Sicherheits- und Gesundheitskoordination

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