Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitsgeber zur Ausführung eines Vorhabens auf der Baustelle tätig werden, verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) den Bauherren einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu stellen.
Seine Tätigkeit soll das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage jederzeit sicher und unfallfrei gestalten. Dazu erstellt er einen SiGe-Plan, der die Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten auf der Baustelle enthält und unterweist die beschäftigten Arbeitskräfte und Projektbeteiligte.
Kompetenzbereiche:
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, Technischen und Arbeitsmedizinischen Regeln)
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Risikobewertung und -management
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Kommunikation
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Inspektion und Überwachung